Um alle in letzter Zeit aufgetretenen Unklarheiten bezüglich der Preisangabe für die Endreinigung zu beseitigen, haben wir die Endpreisverordnung aus der DTV-Reihe „Recht in der Praxis“ für Sie verlinkt. Dort finden Sie alle wichtigen Informationen zur richtigen Angabe Ihrer Preise sowie zur aktuellen Rechtsprechung. Nach zusätzlicher Rücksprache mit der Wettbewerbszentrale sind Sie gesetzlich verpflichtet, sowohl in Ihren eigenen Werbe- und Vertriebskanälen als auch in unserem Gastgeberverzeichnis und auf der Buchungsplattform Deskline 3.0 stets Endpreise auszuweisen, um nicht mit erheblichen Abmahnkosten belastet zu werden.
Das bedeutet konkret, dass die Preise für die Endreinigung nicht separat auszuweisen, sondern auf die Tagespreise aufzuteilen und damit aufzuschlagen sind!
Beispiel:
01.06. – 31.08., € 180,- pro Nacht, Endreinigung € 100,- = Verstoß gegen die Preisangabenverordnung (§ 1 PangV)
01.06. – 31.08., € 195,- pro Nacht, Endreinigung ist im Tagespreis enthalten – korrekte Angabe!
Damit ergeben sich zwangsläufig für Kurzaufenthalte indirekt geringere Preise für die Endreinigung als bei längeren Aufenthalten.
Informationen zur Preisangabenverordnung
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